Dokumente für ukrainische Staatsbürger 2026
Ukrainische Staatsbürger – einschließlich Personen, die aufgrund des vorübergehenden Schutzes (§24) in Europa leben – können eine Eheschließung in Dänemark offiziell registrieren.
Das dänische Eheschließungssystem wurde an die aktuelle Situation angepasst und ermöglicht die Heirat sowohl zwischen zwei ukrainischen Staatsbürgern als auch mit Partnern aus Deutschland oder anderen EU-Ländern.
Der vorübergehende Schutzstatus, der von der EU zu Beginn des Krieges im Jahr 2022 eingeführt wurde, ist derzeit offiziell bis zum 4. März 2027 verlängert.
Das bedeutet, dass dieser Status als rechtmäßige Grundlage für den Aufenthalt und die Antragstellung zur Eheschließung während des gesamten Zeitraums genutzt werden kann.
Welche Dokumente sind für ukrainische Staatsbürger geeignet?
Für die Eheschließung in Dänemark können ukrainische Staatsbürger in der Regel folgende Dokumente verwenden:
• gültiger ukrainischer Reisepass
• vorübergehende Ausweisdokumente (einschließlich temporärer Bescheinigungen oder sogenannter „grauer Pässe“)
• Nachweise über den legalen Aufenthaltsstatus in der EU
• vorübergehender Schutzstatus gemäß §24, Aufenthaltserlaubnis oder Bestätigung der Verlängerung des Status
Auch wenn keine klassische Aufenthaltserlaubnis (unbefristet oder befristet) vorliegt, ist ein gültiger vorübergehender Schutzstatus in den meisten Fällen ausreichend, um das Eheschließungsverfahren zu starten.
Eheschließung mit EU-Bürgern und Staatsangehörigen anderer Länder
Ukrainische Staatsbürger können in Dänemark eine Ehe schließen:
• mit ukrainischen Staatsbürgern
• mit deutschen Staatsbürgern
• mit Bürgern anderer EU-Staaten
• mit Staatsangehörigen aus Drittstaaten
Die Staatsangehörigkeit des Partners erschwert das Verfahren nicht –
Dänemark verlangt keinen Wohnsitz im Land, keine Anmeldung am Wohnort und keine langen Wartezeiten.
Warum Dänemark besonders geeignet ist
Im Vergleich zu vielen anderen europäischen Ländern bietet Dänemark:
• einen minimalen Dokumentenaufwand
• eine zentrale und transparente Prüfung
• keine Verpflichtung zu einem Wohnsitz oder Aufenthaltstitel in Dänemark
• ein klar strukturiertes und vorhersehbares Verfahren
Wenn einer der Partner bereits verheiratet war, können zusätzliche Unterlagen zum Nachweis der Scheidung oder zur Änderung des Familienstandes erforderlich sein.
Unsere Unterstützung
Wir bieten vollständige Begleitung für ukrainische Staatsbürger:
• Prüfung Ihrer Dokumente und Ihres Aufenthaltsstatus
• individuelle Erklärung, welche Unterlagen in Ihrer Situation erforderlich sind
• Unterstützung bei der Vorbereitung und Einreichung des Antrags
• Begleitung bis zur offiziellen Eheschließung in Dänemark
Auch in nicht standardisierten Situationen oder bei vorübergehenden Dokumenten ist eine Lösung in den meisten Fällen möglich – bei richtiger Vorbereitung.