Kann man in Dänemark ohne Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis) heiraten?
Schengen, Touristenvisum, legaler Aufenthalt
Dänemark gehört zu den wenigen europäischen Ländern, in denen für die Eheschließung keine Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltstitel) erforderlich ist.
Das bedeutet, dass internationale Paare offiziell heiraten können, auch wenn sie sich mit einem Touristenvisum, Schengen-Visum oder visumfrei im Land aufhalten – sofern der Aufenthalt legal ist.
Genau aus diesem Grund ist Dänemark eines der beliebtesten Länder für internationale Eheschließungen.
Was bedeutet „ohne Aufenthaltstitel“ im Zusammenhang mit der Eheschließung?
Das Fehlen einer Aufenthaltserlaubnis verhindert nicht:
• die Einreichung der Heiratsunterlagen
• die Erteilung der Heiratserlaubnis
• die Durchführung einer offiziellen standesamtlichen Trauung
Wichtig ist lediglich, dass Sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Trauung legal in Dänemark aufhalten.
Sie müssen sich legal in Dänemark aufhalten
Das kann sein:
• ein Touristen- oder Schengenvisum
• eine visumfreie Einreise (je nach Staatsangehörigkeit)
• ein gültiges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines anderen EU-/Schengen-Staates
• besondere Reisedokumente wie z. B. ein Reiseausweis für Flüchtlinge oder Staatenlose (sogenannte „graue Pässe“)
Auch mit solchen Reisedokumenten ist eine Eheschließung in Dänemark grundsätzlich möglich, sofern:
• das Dokument gültig ist,
• die Identität eindeutig nachgewiesen werden kann,
• und der Aufenthalt in Dänemark legal ist.
Kann man mit einem Touristenvisum in Dänemark heiraten?
Ja.Ein Touristenvisum stellt kein Hindernis für die Eheschließung in Dänemark dar, unter folgenden Voraussetzungen:
• das Visum ist gültig
• die erlaubte Aufenthaltsdauer wurde nicht überschritten
• Sie halten sich am Tag der Antragstellung und der Trauung legal im Land auf
Die dänischen Behörden betrachten eine Eheschließung nicht als Verstoß gegen den touristischen Aufenthaltsstatus.
Kann man mit einem Schengen-Visum heiraten?
Ja, absolut.
Ein Schengen-Visum:
• bestätigt die legale Einreise
• erlaubt den Aufenthalt in Dänemark
• ist für die Eheschließung geeignet
Was eine Ehe in Dänemark NICHT automatisch gibt
Es ist wichtig, dies klar zu verstehen:
• eine Ehe in Dänemark führt nicht automatisch zu einer Aufenthaltserlaubnis
• sie ändert nicht automatisch den Migrationsstatus
• Fragen zu Aufenthaltstiteln werden separat und später im jeweiligen Wohnsitzland geregelt
Die Eheschließung ist ein rechtlicher Akt, kein Einwanderungsverfahren.