Wichtiges zur Eheschließung in Dänemark

Wer kann heiraten

 

  • In Dänemark können Paare jeder Orientierung heiraten – sowohl heterosexuelle als auch LGBTQ+.
  • Das gesetzliche Mindestalter für die Eheschließung beträgt 18 Jahre.
  • Wenn einer der Partner bereits verheiratet war, muss die Ehe offiziell aufgelöst sein (es werden Scheidungsunterlagen oder eine Sterbeurkunde des Ehepartners benötigt).

Erforderliche Dokumente

Die Liste der Dokumente hängt von Ihrer individuellen Situation ab, meistens werden jedoch folgende Unterlagen benötigt:

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
  • Visum oder Aufenthaltserlaubnis (falls gesetzlich erforderlich).
  • Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde des Ehepartners (falls zuvor verheiratet).
  • In einigen Fällen – eine Meldebescheinigung des Wohnsitzes.
  • Wenn die Dokumente nicht auf Englisch, Deutsch oder Dänisch vorliegen, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.
  • In bestimmten Fällen – eine Apostille oder eine andere Form der Legalisierung.

Ablauf des Prozesses

  • Sie senden uns den Antrag und die Scans Ihrer Dokumente.
  • Wir überprüfen alles und reichen die Unterlagen bei der dänischen Familienrechtsbehörde ein.
  • Sie erhalten die Genehmigung und das sogenannte Prøvelsesattest (Bescheinigung über den Familienstand).
  • Gemeinsam vereinbaren wir Datum und Ort der Zeremonie.
  • Am vereinbarten Tag erscheinen Sie im Rathaus und führen die Eheschließung durch.
  • Sie erhalten eine internationale Heiratsurkunde.